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Radioregeln an die sich gehalten werden muss!
Auszug aus den Nutzungsbedingungen der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrecht)
Nutzungsbedingungen:
Ein Webcaster muss die folgenden Nutzungsbedingungen erfüllen, um eine Webcasting-Lizenz
zu erhalten:
1. Keine Programmvorschau
Der Webcaster darf keine Programmvorschau oder anderweitige Bekanntmachung veröffentlichen
oder deren Veröffentlichung veranlassen, in der die Titel der einzelnen Musikaufnahmen
oder der Titel eines Albums, in dem die Musikaufnahmen enthalten sind, bekannt gegeben werden,
die Inhalt des Programms sind. Außer zu Illustrationszwecken dürfen die Namen der ausübenden
Künstler, die im Programm gespielt werden, nicht im voraus genannt werden. Dies
schließt die Ankündigung nicht aus, dass ein bestimmter Künstler innerhalb eines nicht näher
spezifizierten Zeitrahmens im Programm enthalten ist.
2. Musikprogramm
Der Webcaster darf innerhalb von drei Stunden seines Programms nicht übertragen:
(a) mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album, davon nicht mehr als zwei
Titel aufeinanderfolgend; oder
(b) mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation von
Musiktiteln, davon nicht mehr als drei aufeinanderfolgend.
3. Archiv-Programme und Programmschleifen
Die Übertragung darf nicht Teil sein von:
(a) einem Archiv-Programm von weniger als fünf Stunden Dauer; oder
(b) einem Archiv-Programm von fünf oder mehr Stunden, das für einen Zeitraum von mehr
als zwei Wochen angeboten wird; oder
(c) einer Programmschleife von weniger als drei Stunden Dauer.
4. Programmwiederholung
Die Übertragung darf nicht Teil eines als solches erkennbaren Programms sein, in dem
Musikaufnahmen in einer vorbestimmten Reihenfolge (außer in Archiv-Programmen und
Programmschleifen) übertragen werden, wenn dieses Programm übertragen wird:
(a) öfter als drei Mal innerhalb eines im Voraus öffentlich bekannt gegeben Zeitraums von
zwei Wochen, sofern es sich um ein Programm von weniger als einer Stunde Dauer han
delt; oder
(b) öfter als vier Mal innerhalb eines im Voraus öffentlich bekannt gegebenen Zeitraums von
zwei Wochen, sofern es sich um ein Programm von einer Stunde Dauer oder länger
handelt.
Alle DJ's haben sich danach zu richten, also habt ein bisschen Geduld mit Euren Wünschen.
Es bringt auch nichts, wenn sie mehrfach gewünscht werden.